Ich nehme zur Kenntnis, dass aus Gründen der Evidenzhaltung das Wohnungsansuchen nach Ablauf von 2 Jahren seine Gültigkeit verliert und daher zu wiederholen ist. Mit der Weitergabe der vorangeführten Daten an die jeweilige Gemeinde und der Erfassung in der zentralen Wohnungs-werberevidenz bin ich einverstanden.
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